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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2022 - 3 M 44/22   

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https://dejure.org/2022,20799
OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2022 - 3 M 44/22 (https://dejure.org/2022,20799)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.07.2022 - 3 M 44/22 (https://dejure.org/2022,20799)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - 3 M 44/22 (https://dejure.org/2022,20799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 46 Abs 3 FeV, § 11 Abs 2 S 1 FeV, § 11 Abs 2 S 2 FeV, § 11 Abs 2 S 3 Nr 5 FeV, § 11 Abs 8 FeV
    Anordnung eines Fahreignungsgutachtens bei Parkinson-Erkrankung

  • bussgeldsiegen.de

    Anordnung Fahreignungsgutachten bei Parkinson-Erkrankung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahreignung; Fahreignungsgutachten; Parkinson; Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens; Fahrerlaubnisrecht; Zur Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens bei Hinweisen auf das Vorliegen einer Parkinson-Erkrankung

  • rechtsportal.de

    Fahreignung; Fahreignungsgutachten; Parkinson; Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens; Fahrerlaubnisrecht; Zur Anordnung der Beibringung eines Fahreignungsgutachtens bei Hinweisen auf das Vorliegen einer Parkinson-Erkrankung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2022 - 3 M 44/22
    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist aber nur gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr: vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Für die (materielle) Rechtmäßigkeit einer auf § 46 Abs. 3 i. V. m. § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV gestützten Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Gutachtensanordnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 - juris Rn. 14) zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertigen, der Betroffene könne körperlich oder geistig nicht oder nur eingeschränkt zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sein.

  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 11 CS 19.1434

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Verdachts des Bestehens einer Psychose

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2022 - 3 M 44/22
    Es genügt der Hinweis auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 zur FeV bzw. ein "Anfangsverdacht" (vgl. zum Vorstehenden: BayVGH, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - 11 CS 19.1434 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Ob die der Behörde vorliegenden Tatsachen ausreichen, ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 16. Oktober 2019, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 3 M 216/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeforderten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2022 - 3 M 44/22
    Sie erfüllen zudem ersichtlich nicht die Anforderungen, die sich für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung und die Erstellung der entsprechenden Gutachten aus der Anlage 4a zu § 11 Abs. 5 FeV ergeben (vgl. Beschluss des Senates vom 9. Januar 2020 - 3 M 216/19 - juris Rn. 10).

    Danach ist bei Fehlen einer - voller gerichtlicher Überprüfung unterliegenden - Rechtfertigung für die Nichtbeibringung eines rechtmäßig angeforderten Gutachtens der Schluss auf die Nichteignung geboten und muss zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen (vgl. zum Vorstehenden Beschluss des Senates vom 9. Januar 2020, a. a. O. Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - 16 A 1741/13

    Feststellung einer fehlenden Fahreignung im Falle einer diagnostizierten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2022 - 3 M 44/22
    Der Verordnungsgeber verbindet mit ihnen daher gleichsam die Vermutung der Fahreignungsrelevanz (vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. März 2015 - 16 A 1741/13 - juris Rn. 32), wie der Wortlaut des § 11 Abs. 2 Satz 2 FeV ("Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn [...]") verdeutlicht.
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